87549 Rettenberg | Ahornweg 1
2 January 2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die digitale Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen vorschreibt. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um und zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Produkte und Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen und bestehenden Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei sein.
Übergangsfrist:
Für bestehende Inhalte, die vor diesem Datum veröffentlicht wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis Mitte 2030.

Die Einhaltung des BFSG wird von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Bei Verstößen drohen Maßnahmen wie Produktrückrufe, die Einstellung von Dienstleistungen oder Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Worldsoft-Websites sind in der Regel nicht automatisch barrierefrei. Die Barrierefreiheit einer Website hängt davon ab, wie die Website erstellt und gestaltet wurde.
Worldsoft bietet ein CMS, das einige Anpassungsmöglichkeiten hat, jedoch keine standardmäßige Barrierefreiheit garantiert. Das hängt davon ab, ob die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

  • Strukturierte Inhalte mit semantischem HTML.
  • Alternative Texte für Bilder.
  • Kontrastreiche Farbschemata.
  • Tastaturnavigation.

Um zu überprüfen, ob eine Worldsoft-Website barrierefrei ist, kann man Tools wie folgende verwenden:

  • Wave Accessibility Tool (wave.webaim.org): Zur Analyse der Website auf Barrierefreiheitsprobleme.
  • Google Lighthouse: Über den Chrome-Browser verfügbar, prüft die Barrierefreiheit direkt.
  • BITV-Test (www.bitvtest.de): Testet deutsche Websites auf Barrierefreiheit nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was du als Betreiber einer Ferienwohnungs-Website wissen solltest

Das BFSG betrifft nicht alle Business-Websites, sondern konzentriert sich auf spezifische Kategorien von Dienstleistungen und Unternehmen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die für Ferienwohnungs-Websites relevant sind:

1. Ist deine Website betroffen?

Ja, wenn:

  • Deine Website Teil des elektronischen Geschäftsverkehrs ist und Funktionen wie diese anbietet:
  • Buchungssysteme oder Reservierungsmöglichkeiten.
  • Zahlungsabwicklungen direkt auf der Seite.
  • Online-Verkäufe (z. B. Mietbuchungen oder Sonderangebote).

Nein, wenn:

  • Deine Website rein informativ ist, also keine interaktiven Funktionen wie Buchungsformulare, Kundenkonten oder Zahlungsabwicklungen enthält.

2. Ausnahmen vom Gesetz:

  • Kleinstunternehmen:
  • Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro sind vom BFSG ausgenommen.
  • Beispiel: Eine kleine Ferienwohnung, die von Einzelpersonen oder Familien betrieben wird, fällt in der Regel unter diese Kategorie und ist nicht verpflichtet, die Barrierefreiheitsstandards umzusetzen.
  • Privatpersonen:
  • Websites, die von Privatpersonen betrieben werden und keinen geschäftlichen Zweck verfolgen, sind ebenfalls nicht betroffen.

3. Welche Anforderungen gelten für betroffene Websites?

Wenn deine Website unter die Regelungen des BFSG fällt (z. B. bei Buchungs- oder Zahlungsfunktionen), musst du folgende Anforderungen erfüllen:

  • Barrierefreie Inhalte:
  • Alternativtexte für Bilder.
  • Kontrastreiche Farben für bessere Lesbarkeit.
  • Benutzerfreundliche Navigation:
  • Die Seite muss für Nutzer mit Assistenztechnologien zugänglich sein.
  • Interaktive Elemente:
  • Buchungsformulare oder andere interaktive Funktionen müssen leicht bedienbar sein.

4. Empfohlene Schritte für dich:

  1. Prüfen, ob du betroffen bist:
  • Analysiere, ob deine Website Funktionen enthält, die unter das BFSG fallen.
  • Prüfe, ob dein Unternehmen die Umsatz- oder Mitarbeitergrenzen überschreitet.
  1. Barrierefreiheit umsetzen:
  • Falls deine Website betroffen ist, richte dich nach den Anforderungen der WCAG 2.1 (Level AA). Dazu gehören:
  • Anpassung von Buchungs- und Zahlungssystemen.
  • Verbesserung der Lesbarkeit und Navigation.
  1. Beratung einholen:
  • Ziehe Experten für Barrierefreiheit hinzu, um sicherzustellen, dass deine Website den Vorgaben entspricht.

5. Zusammenfassung für Ferienwohnungs-Websites:

Deine Website ist betroffen, wenn sie Buchungs- oder Zahlungsfunktionen anbietet und du nicht unter die Ausnahmen (z. B. Kleinstunternehmen) fällst. Reine Informationsseiten ohne interaktive Funktionen sind in der Regel nicht betroffen.

Es ist ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob deine Website den Anforderungen des BFSG unterliegt, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.

Falls du dazu noch Fragen hast, melde dich gerne!