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16 August 2024

Abmahnwelle wegen §5 TMG

Die neue Abmahnwelle wegen §5 TMG: Was Webseitenbetreiber jetzt wissen müssen

Das Telemediengesetz (TMG) wurde in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Ebenso wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) entsprechend angepasst. Wenn Sie in Ihrem Impressum oder Ihrer Datenschutzerklärung auf diese Gesetze Bezug nehmen, ist es wichtig, die Bezeichnungen entsprechend zu aktualisieren, um Abmahnungen zu vermeiden. Diese Anpassungen können Sie selbst vornehmen oder Ihrem Webentwickler überlassen.

In den letzten Monaten ist eine neue Abmahnwelle durch das Internet geschwappt, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Blogger trifft. Der Grund: Verstöße gegen §5 des Telemediengesetzes (TMG). Dieser Paragraph regelt die Impressumspflicht für Webseitenbetreiber. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was es mit §5 TMG auf sich hat, warum es zu diesen Abmahnungen kommt und wie Sie Ihre Webseite abmahnsicher gestalten können.

Was regelt §5 TMG?

§5 TMG verpflichtet Betreiber von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien, bestimmte Informationen auf ihrer Webseite leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu machen. Diese Informationen umfassen unter anderem:

Name und Anschrift des Dienstanbieters

Kontaktdaten, einschließlich einer E-Mail-Adresse

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, z.B. eine Telefonnummer

Bei juristischen Personen: das Registergericht und die Registernummer

Gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Diese Angaben sollen Transparenz schaffen und es Nutzern ermöglichen, bei rechtlichen Fragen oder Problemen schnell den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Warum kommt es zu Abmahnungen?

Viele Webseitenbetreiber vernachlässigen das Impressum oder machen unvollständige oder fehlerhafte Angaben. Das kann aus Unwissenheit, Nachlässigkeit oder aufgrund einer Fehlinterpretation der gesetzlichen Vorgaben geschehen. In der Praxis führen solche Fehler jedoch häufig zu Abmahnungen, da Mitbewerber oder spezialisierte Anwälte gezielt nach solchen Verstößen suchen.

Abmahnungen sind in Deutschland ein etabliertes Mittel, um rechtliche Verstöße ohne direkte Klage zu ahnden. Im Falle einer Abmahnung wird der Betroffene aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Kosten der Abmahnung zu übernehmen, die nicht unerheblich sein können.

Die aktuelle Abmahnwelle: Was steckt dahinter?

Die jüngste Abmahnwelle wird durch einen neuen Fokus auf Verstöße gegen §5 TMG befeuert. Dabei gehen Anwälte häufig gezielt gegen kleinere Unternehmen vor, die sich der Problematik oft nicht bewusst sind. Typische Fehler, die zu Abmahnungen führen, sind:

Ein fehlendes oder schwer auffindbares Impressum

Unvollständige Angaben, z.B. das Fehlen der Telefonnummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Falsche oder veraltete Informationen im Impressum

Die Konsequenzen einer solchen Abmahnung können für kleinere Unternehmen und Freiberufler schwerwiegend sein. Neben den Kosten für die Abmahnung droht bei einer erneuten Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe, die erhebliche finanzielle Schäden verursachen kann.

Wie können Sie sich schützen?

Um sich vor einer Abmahnung zu schützen, sollten Sie Ihr Impressum sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dazu gehören:

Vollständige Angaben: Überprüfen Sie, ob alle erforderlichen Informationen im Impressum enthalten sind und ob diese korrekt und aktuell sind.

Einfache Erreichbarkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum von jeder Seite Ihrer Webseite mit maximal zwei Klicks erreichbar ist.

Regelmäßige Aktualisierung: Passen Sie Ihr Impressum regelmäßig an, wenn sich rechtliche Vorgaben oder Ihre Unternehmensdaten ändern.

Rechtliche Beratung: Lassen Sie Ihr Impressum von einem Anwalt überprüfen, um sicherzugehen, dass es den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.

Fazit

Die Abmahnwelle wegen Verstößen gegen §5 TMG zeigt, wie wichtig es ist, rechtliche Anforderungen auf Webseiten ernst zu nehmen. Ein vollständiges und korrektes Impressum ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern schützt auch vor teuren Abmahnungen. Webseitenbetreiber sollten daher umgehend prüfen, ob ihr Impressum den aktuellen Vorgaben entspricht, und es gegebenenfalls anpassen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Impressum den Anforderungen entspricht, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. So können Sie sich und Ihr Unternehmen vor unnötigen Risiken schützen.